Die Gastfamilien

Werden Sie
 Gastfamilie für einen jungen Menschen

Gastfamilien sind Familien, die sich bereit erklären, einen ihnen zunächst fremden jungen Menschen für eine Zeit in ihren Familienalltag aufzunehmen und ihn entsprechend der jeweiligen Situation zu begleiten und zu fördern. Für diese Arbeit ist die ganze Bandbreite an familiären Lebensformen denkbar – auch Teilfamilien und Lebensgemeinschaften. Der JuMeGa® Fachdienst verlangt keine professionelle Vorbildung.

Voraussetzungen

Gasteltern sind keine Ersatzeltern – sie können zu „Wahlverwandten“ werden.
Das Gastverhältnis hat in der Regel eine Dauer von ca. zwei Jahren.

Ein Einzelzimmer steht zur Verfügung

    

Die Anwesenheit eines Erwachsenen zu Hause ist in ausreichendem Maße gewährleistet

Bereitschaft, sich durch den JuMeGa® Fachdienst beraten und begleiten zu lassen                           

Polizeiliches Führungszeugnis und ärztliches Unbedenklichkeitsattest enthalten keine hinderlichen Aussagen

Kooperative Zusammenarbeit mit den Eltern des jungen Menschen und dem zuständigen Jugendamt

BEWERBUNG

Jede Bewerberfamilie bekommt eine Informationsmappe, in der es um Regelungen in der Vollzeitpflege, um Rechte und Pflichten von Gasteltern und anderes mehr geht.

1

Erstes Telefongespräch mit dem zuständigen JuMeGa® Fachdienst

2

Ausführliches Erstgespräch im Büro des JuMeGa® Fachdienstes

3

Hausbesuch durch JuMeGa® MitarbeiterInnen

4

Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses und ärztlichen Attests

Begleitung

Der JuMeGa® Fachdienst steht der Gastfamilie mit seinem Wissen und seiner Erfahrung zur Seite und hat beratende und begleitende Funktion.

Ein/e MitarbeiterIn ist von Beginn an für alle Beteiligten (Gastfamilie, junger Mensch, Herkunftsfamilie, Schule/Ausbildungsstelle, zuständiges Jugendamt, therapeutische Praxis) Ansprechpartner.

Mehr über das Begleitungskonzept von JuMeGa® sowie Themen wie genaue Arbeitsweise und Finanzierung finden Sie unter Über Jumega®.