Über JuMeGa®

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ENTSTEHUNG

Das Jugendhilfeangebot Junge Menschen in Gastfamilien – JuMeGa® – wurde von Arkade e.V. Ravensburg entwickelt und seit 1997 umgesetzt. Die Hilfeform umfasst den § 33 SGB VIII – Vollzeitpflege – und den § 35a SGB VIII – mit Aussagen zu der angesprochenen Klientel.

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PROJEKTPHASE

Während der Projektphase von August 1997 bis Ende 1999 wurde JuMeGa® wissenschaftlich begleitet und vom damaligen Landesjugendamt Württemberg-Hohenzollern im Rahmen der „Förderung neuartiger und beispielhafter Vorhaben in der Jugendhilfe“ unterstützt.

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PREISE

Im März 2000 erhielt Arkade e.V. den „Förderpreis für hervorragende Arbeiten im Dienste des Pflegekindes“ der Stiftung zum Wohle des Pflegekindes in Holzminden.

DER ANBIETERVERBUND

Im Jahr 2006 ließ Arkade den Namen JuMeGa® schützen und es entstehen bundesweit Parterschaften zwischen Jugendhilfeträgern, die ebenfalls das JuMeGa®-Konzept umsetzen. Der Anbieterverbund versteht sich als ein Qualitätszirkel, der in einem kontinuierlichen Prozess Qualität sichert und weiterentwickelt.

GRUNDSÄTZE

JuMeGa®  arbeitet in einem offenen Feld, die Entwicklungswege der zugeordneten jungen Menschen sind nicht vorhersehbar, die Ressourcen der Gastfamilien müssen geweckt und gepflegt werden.
JuMeGa® ist ein kreatives, auf den jeweiligen jungen Menschen zugeschnittenes Angebot und kann greifen, wenn sonstige Jugendhilfeangebote versagen.

Grundsätze der JuMeGa®-Arbeit sind:

  • das Anknüpfen am gesunden Kern der jungen Menschen,
  • die partnerschaftliche, wertschätzende Begleitung und prozesshafte Qualifizierung der Gastfamilien,
  • das Arbeiten im Netzwerk,
  • das Abrücken von pädagogisch/therapeutischen Prinzipien zu Gunsten 
    der Notwendigkeiten des Alltags,
  • das Einlassen auf Prozesse mit offenem und überraschendem Verlauf,
  • das „zur-Stelle-sein“, wenn es der Fall erfordert

Junge Menschen mit belasteten Vorgeschichten in nicht professionell vorgebildeten Gastfamilien zu begleiten und dafür die Verantwortung zu übernehmen, ist die besondere Herausforderung der JuMeGa®-Arbeit.

QUALITÄTSSTANDARDS

Kurzkonzeption

ANGEBOT

Im Rahmen unseres Jugendhilfeangebotes JuMeGa® – Junge Menschen in Gastfamilien – vermitteln wir besonders entwicklungsbeeinträchtigte und seelisch behinderte ältere Kinder, Jugendliche und auch junge Volljährige in Gastfamilien. Die Betreuungsverhältnisse werden durch unsere pädagogischen Fachkräfte intensiv begleitet.

Das Angebot richtet sich an junge Menschen, die aus unterschiedlichsten Gründen ihren bisherigen Lebenszusammenhang verlassen müssen und für die eine Gastfamilie den geeigneten Rahmen bieten kann, Beziehungen einzugehen, sich zu stabilisieren und emotional sowie sozial nachzureifen. Viele von ihnen haben bereits einen oder mehrere stationäre Aufenthalte in einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik hinter sich. Es ist ein Angebot, das zugeschnitten ist auf junge Menschen, die entsprechend des § 35a SGB VIII seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind.

JuMeGa® erweitert die Angebotspalette der Jugendhilfe um eine kreative, auf die individuellen Bedürfnisse des jungen Menschen zugeschnittene Alternative.
Es bietet dem jungen Menschen die Chance, im Gastfamilienalltag Normalität zu erfahren und eigene, oftmals ungeahnte Ressourcen in diesem Umfeld zu aktivieren.

ZIELGRUPPE

JuMeGa®  vermittelt  junge Menschen, die zum Personenkreis des  §35a SGB VIII gehören und

– für die bisherige Jugendhilfemaßnahmen nicht den geeigneten Rahmen bieten konnten,

– die in der bisherigen Pflegefamilie nicht den passenden Platz gefunden haben,
– deren leibliche Eltern mit der Erziehungsaufgabe nachhaltig überfordert sind,
– bei denen im Vorfeld eine psychische Erkrankung diagnostiziert wurde.


Die konkreten Probleme und Belastungen der jungen Menschen können sehr vielfältig sein:

– Ängste und Probleme in sozialen Beziehungen
– Verwahrlosungstendenzen
– Schulverweigerung
– Depressive und selbstzerstörerische Tendenzen
– Essstörungen
– Psychotische Störungen
– Erfahrung mit Suchtmitteln
– Sonstige Verhaltensoriginalitäten

GASTFAMILIEN

JuMeGa® sucht Gastfamilien über Presseanzeigen. Als potentielle Gastfamilie ist für JuMeGa® die ganze Bandbreite an familiären Lebensformen denkbar – auch Teilfamilien und Lebensgemeinschaften. Es wird bei den Gasteltern keine professionelle Vorbildung vorausgesetzt.

Im Grundsatz sind Familien bzw. Lebensgemeinschaften auf Gelingen angelegt und enthalten dementsprechende Ressourcen zur Lebensbewältigung. Die Aufgabe von JuMeGa® ist es, diese Ressourcen und die Gestalt des zur Verfügung gestellten Platzes zu erkennen. In diesem Sinne werden Gastfamilien nicht als geeignet oder ungeeignet bewertet, sondern die Frage geklärt, ob ein junger Mensch von diesem Platz profitieren könnte.

JuMeGa®  bietet keine spezielle Fortbildung der Bewerberfamilien zur Vorbereitung auf die Aufnahme eines jungen Menschen an, sondern ersetzt dies durch zwei konzeptionelle Stränge: erstens die passende Zuordnung von jungem Menschen und potentieller Gastfamilie und zweitens die intensive Begleitung der Gastfamilie während der gesamten Dauer des Betreuungsverhältnisses.

BEGLEITUNGSKONZEPT

Ein wesentlicher Baustein des Konzeptes ist die Verbindung der Alltagskompetenz der Gastfamilie mit der Fachkompetenz von JuMeGa® über die gesamte Laufzeit der Hilfemaßnahme.

Der Fachdienst steht den Gastfamilien mit seinem Wissen zur Seite, hat supervidierende Funktion und entwickelt in der Triade zusammen mit den Gastfamilien und den jungen Menschen die Strukturen und Regeln des Familienalltags. Dabei werden weitgehend die im Lebensumfeld der Gastfamilie vorhandenen Möglichkeiten genutzt.

JuMeGa® versteht sich als Gestalter eines Netzwerkes, das um den jungen Menschen geknüpft wird, und ist im Sinne von Case-Management für den gesamten Ablauf der Maßnahme zuständig.
Zentral ist die Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilie, Schule/Ausbildungsstelle, Jugendamt und der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt in der Regel über §§35a, iVm. 33 SGB VIII,
41 iVm. 35a iVm. 33 SGB VIII.

KOSTEN

Die monatlichen Kosten der Maßnahme umfassen:

  • die Leistungen für die aufnehmende Gastfamilie
  • die Personal- und Sachkosten für JuMeGa®

GASTFAMILIE

Entsprechend den besonderen Anforderungen erhält die Gastfamilie zum jeweils altersentsprechenden Grundbedarfssatz für den jungen Menschen den vierfachen Betreuungssatz im Rahmen der im jeweiligen Bundesland gültigen Sätze für Vollzeitpflege.

JuMeGa® Fachdienst

Die Personal- und Sachkostenpauschale für JuMeGa® wird mit dem für den Träger örtlich zuständigen Jugendamt vereinbart und richtet sich an einem Betreuungsschlüssel von einer Fachkraft zu acht Betreuungsfällen aus.

ZUSAMMENFASSUNG

Erstaunlich ist, dass viele Familien unserer Gesellschaft bereit sind, sich für diese anspruchsvolle Aufgabe zur Verfügung zu stellen und dass sie ihren privaten Raum für die Aufnahme eines jungen Menschen öffnen. Der JuMeGa® Fachdienst erlebt bei den Gastfamilien großes Engagement, einen jungen Menschen auf einem nicht einfachen und langwierigen Weg zu begleiten. Sie zeigen beachtliche Ressourcen, um mit Krisen und Rückschlägen umzugehen und diese mit den jungen Menschen durchzustehen.

Auch hat sich gezeigt, dass junge Menschen mit schweren seelischen Verletzungen Entwicklungspotentiale haben, die sie aktivieren können, wenn sie in einem ihnen entsprechenden Umfeld leben. Offensichtlich finden sie in diesen konstanten  Beziehungsangeboten Halt und Motivation. Kann der junge Mensch in einer Gastfamilie Fuß fassen, was sich in der Regel nach ca. einem halben Jahr gezeigt hat, sind immer wieder erstaunliche Entwicklungen möglich. Entwicklungen, die sich z.B. festmachen lassen an regelmäßigem und erfolgreichem Schulbesuch, Ansätzen sozialer Integration und Verselbständigung.