JuMeGa® Qualitätsstandards

GRUNDSÄTZE

Die JuMeGa®-Arbeit baut in erster Linie auf den bereits genannten Grundsätzen auf: 

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QUALITÄTSSTANDARDS

Darüber hinaus erfüllt sie folgende Standards:

  1. Die Komplexität der JuMeGa®-Arbeit erfordert eine adäquate Qualifizierung der MitarbeiterInnen. Als günstig erweist sich Berufserfahrung in der Familienarbeit. In der Regel sind es DiplompädagogInnen, SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Die Bezahlung erfolgt Tarif gebunden (AVR/ TvöD).
  1. Der JuMeGa®-Betreuungsschlüssel beträgt maximal 1: 8.
  1. Im Rahmen des JuMeGa® -Konzeptes werden Gastfamilien mit einem jungen Menschen belegt. Bei entsprechender Passung kann es zu mehreren Belegungen kommen.
  1. Die JuMeGa®-Gastfamilien bekommen den 4-fachen Satz der Betreuungsleistung im Rahmen von Vollzeitpflege.
  1. Erstgespräche mit und Hausbesuche bei Bewerberfamilien, sowie die Kennenlerngespräche mit angemeldeten jungen Menschen werden jeweils von zwei MitarberInnen des JuMeGa®-Fachdienstes geführt. Ergebnisse und Einschätzungen sind zu dokumentieren.
  1. Ab der Zuordnung von jungem Mensch und Gastfamilie hat ein/e KollegIn des Fachdienstes die Fallverantwortlichkeit im Sinne eines Case-Managements.
  1. Der JuMeGa®-Fachdienst  organisiert Entlastungsangebote für die Gastfamilien. Z.B. im Falle von Krisen, Urlaub usw.
  1. Die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für die Gastfamilie ist über 24 Stunden  zu gewährleisten.
  1. Der JuMeGa®-Fachdienst arbeitet mit der Herkunftsfamilie bzw. den Sorgeberechtigten zusammen, d.h. u.a.:
    1. Generelles Gesprächsangebot für Herkunftseltern
    2. Zuverlässige, zeitnahe Information über die Entwicklung ihres Kindes auch in Bezug auf die Alltagsereignisse
    3. Gestaltung und Begleitung des Kontaktes Jugendlicher-Herkunftsfamilie-Gastfamilie
    4. Vor- und Nachbesprechung der Besuche und Aufenthalte bei der Herkunftsfamilie
  1. Der JuMeGa®-Fachdienst ist aktiv an den Hilfeplangesprächen mit dem zuständigen Jugendamt beteiligt, d.h. Terminkoordinierung und ausführliche Verlaufsinformation des/r zuständigen JugendamtskollegIn. Das Hilfeplangespräch findet in der Regel in der Gastfamilie statt.
  1. Der JuMeGa®-Fachdienst hält ein Schutzkonzept vor.
  1. JuMeGa®-MitarbeiterInnen bilden sich regelmäßig fort.
  1. Der JuMeGa®-Fachdienst  richtet regelmäßige Fallsupervision durch eine externe Fachkraft ein.
  1. Die Teams des JuMeGa®-Fachdienstes haben wöchentliche Teamsitzungen mit den folgenden Inhalten:
    1. Die Vorstellung von angefragten jungen Menschen.
    2. Die Vorstellung von Bewerberfamilien.
    3. Die Zuordnungen von angefragten jungen Menschen zu einer möglichen Gastfamilie (Zuordnungen werden immer im Team getroffen).
    4. Das Durchsprechen von Krisen und nötigen Kriseninterventionen in den laufenden Hilfen in Gastfamilien.
    5. Kollegiale Fallsupervision.
  1. Die Falldokumentation bei JuMeGa® enthält folgende Schwerpunkte:
    1. Alle Kontakte betreffend des Falles sind zu erfassen
    2. Beschreibung der beteiligten Systeme, mit dem Ziel die prozesshafte Entwicklung zu dokumentieren
    3. Zeitnahe Dokumentation (erkennbar im Vertretungsfall für einen Dritten).
  1. Neueinsteiger in die JuMeGa®-Arbeit erhalten eine Einführung und eine Begleitung in der Anfangszeit im Sinne eines Coachings bzw. einer Supervision durch ein bereits arbeitendes Team. Dies soll die Einhaltung der Qualitätsstandards gewährleisten.
  1. Die JuMeGa®-Fachdienste vernetzen sich im Rahmen des Anbieterverbundes.
  1. Die Qualitätsstandards werden regelmäßig überarbeitet.

(Stand 23.04.15)