GRUNDSÄTZE
Die JuMeGa®-Arbeit baut in erster Linie auf den bereits genannten Grundsätzen auf:
ZEIGENQUALITÄTSSTANDARDS
Darüber hinaus erfüllt sie folgende Standards:
- Die Komplexität der JuMeGa®-Arbeit erfordert eine adäquate Qualifizierung der MitarbeiterInnen. Als günstig erweist sich Berufserfahrung in der Familienarbeit. In der Regel sind es DiplompädagogInnen, SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen. Die Bezahlung erfolgt Tarif gebunden (AVR/ TvöD).
- Der JuMeGa®-Betreuungsschlüssel beträgt maximal 1: 8.
- Im Rahmen des JuMeGa® -Konzeptes werden Gastfamilien mit einem jungen Menschen belegt. Bei entsprechender Passung kann es zu mehreren Belegungen kommen.
- Die JuMeGa®-Gastfamilien bekommen den 4-fachen Satz der Betreuungsleistung im Rahmen von Vollzeitpflege.
- Erstgespräche mit und Hausbesuche bei Bewerberfamilien, sowie die Kennenlerngespräche mit angemeldeten jungen Menschen werden jeweils von zwei MitarberInnen des JuMeGa®-Fachdienstes geführt. Ergebnisse und Einschätzungen sind zu dokumentieren.
- Ab der Zuordnung von jungem Mensch und Gastfamilie hat ein/e KollegIn des Fachdienstes die Fallverantwortlichkeit im Sinne eines Case-Managements.
- Der JuMeGa®-Fachdienst organisiert Entlastungsangebote für die Gastfamilien. Z.B. im Falle von Krisen, Urlaub usw.
- Die Erreichbarkeit eines Ansprechpartners für die Gastfamilie ist über 24 Stunden zu gewährleisten.
- Der JuMeGa®-Fachdienst arbeitet mit der Herkunftsfamilie bzw. den Sorgeberechtigten zusammen, d.h. u.a.:
- Generelles Gesprächsangebot für Herkunftseltern
- Zuverlässige, zeitnahe Information über die Entwicklung ihres Kindes auch in Bezug auf die Alltagsereignisse
- Gestaltung und Begleitung des Kontaktes Jugendlicher-Herkunftsfamilie-Gastfamilie
- Vor- und Nachbesprechung der Besuche und Aufenthalte bei der Herkunftsfamilie
- Der JuMeGa®-Fachdienst ist aktiv an den Hilfeplangesprächen mit dem zuständigen Jugendamt beteiligt, d.h. Terminkoordinierung und ausführliche Verlaufsinformation des/r zuständigen JugendamtskollegIn. Das Hilfeplangespräch findet in der Regel in der Gastfamilie statt.
- Der JuMeGa®-Fachdienst hält ein Schutzkonzept vor.
- JuMeGa®-MitarbeiterInnen bilden sich regelmäßig fort.
- Der JuMeGa®-Fachdienst richtet regelmäßige Fallsupervision durch eine externe Fachkraft ein.
- Die Teams des JuMeGa®-Fachdienstes haben wöchentliche Teamsitzungen mit den folgenden Inhalten:
- Die Vorstellung von angefragten jungen Menschen.
- Die Vorstellung von Bewerberfamilien.
- Die Zuordnungen von angefragten jungen Menschen zu einer möglichen Gastfamilie (Zuordnungen werden immer im Team getroffen).
- Das Durchsprechen von Krisen und nötigen Kriseninterventionen in den laufenden Hilfen in Gastfamilien.
- Kollegiale Fallsupervision.
- Die Falldokumentation bei JuMeGa® enthält folgende Schwerpunkte:
- Alle Kontakte betreffend des Falles sind zu erfassen
- Beschreibung der beteiligten Systeme, mit dem Ziel die prozesshafte Entwicklung zu dokumentieren
- Zeitnahe Dokumentation (erkennbar im Vertretungsfall für einen Dritten).
- Neueinsteiger in die JuMeGa®-Arbeit erhalten eine Einführung und eine Begleitung in der Anfangszeit im Sinne eines Coachings bzw. einer Supervision durch ein bereits arbeitendes Team. Dies soll die Einhaltung der Qualitätsstandards gewährleisten.
- Die JuMeGa®-Fachdienste vernetzen sich im Rahmen des Anbieterverbundes.
- Die Qualitätsstandards werden regelmäßig überarbeitet.
(Stand 23.04.15)